Beiträge

Beitragsordnung des Vereins Tauchteam Dieburg e.V.

beschlossen von der Mitgliederversammlung am 30. April 2016

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Höhe der Aufnahmegebühr sowie deren Fälligkeit setzt die Mitgliederversammlung fest.

2. Die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die festgesetzten Gebühren und Beiträge bestehen solange fort, bis die Mitgliederversammlung anders beschließt. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Definitionen

1. Aktive Mitglieder sind ordentliche Mitglieder laut Vereinssatzung mit allen Rechten und Pflichten. Für aktive Mitglieder werden alle Versicherungen und Verbandsbeiträge entrichtet. Ihnen steht die gesamte Infrastruktur des Vereins im Sinne der Vereinssatzung zur Verfügung.

2. Familien sind Eltern und ihre minderjährigen Kinder. Hierbei können die Eltern jeweils als aktives oder passives Mitglied geführt werden. Kinder erhalten den Status Passiv oder Jugendliche. Der Status eines jeden Familienmitglieds muss zur Gewährleistung der entsprechenden Versicherungsleistung angegeben werden. Bei Änderungen ist der Status erst nach Bestätigung durch den Vereinsvorstand wirksam.

3. Passive Mitglieder nehmen i.d.R. am Vereinsleben teil ohne aktive Ausübung des Tauchsports. Diese Mitglieder können die Vereinseinrichtungen nutzen, jedoch ohne Recht auf Nutzung der vereinseigenen Tauchsport-Ausrüstung und Einrichtungen und sie sind nicht für Tauchsport-Aktivitäten versichert.

4. Jugendliche sind aktive Mitglieder bis 18 Jahre. Ihre Rechte und Pflichten sind satzungsgemäß. Die Aufsichtspflicht obliegt deren Eltern.

§ 4 Beiträge

1. Nach Antragsstellung entscheidet der Vorstand über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

2. Auszubildende, Studenten und Personen des freiwilligen Dienstes die das 24. Lebensjahr nicht überschritten haben, können den Status „Jugendliche“ beantragen.

3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. und des Vereins Deutscher Sporttaucher (nur aktive Mitglieder) in Höhe der von der jeweiligen Organisation festgelegten Sätze.

4. Die Mitgliedsbeiträge müssen zum 1. Januar des Beitragsjahres entrichtet werden. Bei Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren werden der Beitrag und die Gebühren durch SEPALastschriftmandat zum 1. Februar eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Mindestens 14 Tage vor Abbuchung erinnert der Verein die teilnehmenden Mitglieder über den bevorstehenden Einzug.

5. Im Fall einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion, die mangels Deckung oder Angabe einer falschen Kontoverbindung erfolgt ist, werden dem Zahlungspflichtigen die entstandenen Kosten für die Lastschriftrückbuchung in Rechnung gestellt.

6. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme ermäßigter Beiträge.

7. Erfolgt der Vereinseintritt unterjährig, erfolgt eine monatsgenaue Berechnung des Beitragssatzes (kfm. auf ganze Euro gerundet).

8. Für zusätzliche Sportangebote (Aus- und Weiterbildung, Kurse usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

Mitgliedergruppe und Beitragshöhe / Jahr:

  • Aktive Mitglieder: 100 €

  • Familien: 200 €

  • Passive Mitglieder: 25 €

  • Jugendliche: 50 €

  • Ehrenmitglieder: beitragsfrei

§ 5 Aufnahmegebühren

  • Aktive Mitglieder: 160 €

  • Familien: 220 €

  • Passive Mitglieder: 0 €

  • Jugendliche: 0 €

  • Ehrenmitglieder: 0 €

Bei einem Statuswechsel von „Jugendliche“ in „Aktive Mitglieder“ entfällt die Aufnahmegebühr.

§ 6 Vereinskonto

Bank: Sparkasse Dieburg

IBAN: DE76508526510133002618

BIC: HELADEF1DIE

Überweisungen der Beitragszahlungen auf andere Konten sind nicht zulässig. Barzahlungen sind nicht erwünscht.

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Beträge und Beitrittsformular als PDF Download

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